Arbeitslosenreform verfassungswidrig? : Die Neuregelung soll eine Entlastung um 1,4 Mrd.S bringen. Die Wirtschaftskammer bezweifelt die Gesetzeskonformität

Die Ansprüche von Studenten werden reduziert. Arbeitslosengeld gibt es dann nicht, wenn Krankengeld nicht gebührt. Dieser Passus beziehe sich laut Schwarz nur auf Rauschgift, chronische Raucher wären nicht betroffen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die Presse (1993)
VerfasserIn: Scharsach, Herta
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 02.11.1993
Erscheinungsjahr:1993
Sprache:Deutsch
Aktive Person:Schwarz, Bernhard
Aktive/Passive Person:Miklau, Fritz
Klassifikation:368.44 Arbeitslosenversicherung (SV)
368.4.025 Sozialversicherung: Beitrag
331.61 Arbeitsmarktförderung
061.1:331 AK
613.8 Suchtgift
061.1:380.15 BWK
35.087.4 Beamte: Gehalt
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 368.44 Arbeitslosenversicherung (SV) Dokument Nr. A-792611 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage