Der Student als Drogendealer : Universität: Während ihre österreichischen Kollegen schon die Bänke der Hörsäle drücken, warten viele ausländische Studenten noch zu Hause auf ihre Aufenthaltsgenehmigung. Langwierige Behördenwege können ihre rechtzeitige Inskription noch verhindern

Die Studenten müssen aus dem Aufenthaltsgesetz herausgenommen werden. Das fordert zumindest die Hochschülerschaft. Ausländische Studenten müssen sogar einen Studienerfolg nachweisen: Nicht einmal Arbeiter brauchen einen Führungsnachweis vom Chef.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Falter (Nr.41)
VerfasserIn: Odehnal, Bernhard
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 15.10.1993
Erscheinungsjahr:1993
Sprache:Deutsch
Klassifikation:378.18 Student, ausländische
378.14 Studium
378 Universität
341.95 Niederlassungsrecht
371.83 ÖH
Region:Österreich
International
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Ablageschlagwort: 378.18 Student, ausländische Dokument Nr. A-792536 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage