Reisezeit - keine Ruhepausen : VGH 91/19/0329 v.17.6.1993
Zeiten, die dazu verwendet werden, Arbeitnehmer vom Betrieb zu ausserhalb des Betriebes gelegenen Arbeitsstätten (und zurück) zu bringen, gelten nämlich als Reisezeit und damit als Arbeitszeit.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1993)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 27.08.1993 |
Erscheinungsjahr: | 1993 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.048.5 Arbeitsweg
331.81 Arbeitszeit 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Zeiten, die dazu verwendet werden, Arbeitnehmer vom Betrieb zu ausserhalb des Betriebes gelegenen Arbeitsstätten (und zurück) zu bringen, gelten nämlich als Reisezeit und damit als Arbeitszeit. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |