Tätlichkeiten gegen den Arbeitgeber zur Abwehr eines Schlages : OGH 9 Ob A 301/92 v.27.1.1993 in Bestätigung von OLG Wien 31 Ra 75/92 v.26.6.1992
Erschöpft sich aber die 'Tätlichkeit' des Arbeitnehmers lediglich darin, dass er den Arbeitgeber aus dem Geschäft zu dessen Auto gedrängt, ihn an der Kleidung in Brusthöhe gefasst und an der Hand gehalten hat, nachdem der Arbeitgeber zu einem Schlag gegen ihn ausholte, liegt keine Tätlichk...
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1993)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 20.08.1993 |
Erscheinungsjahr: | 1993 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Entlassung: Arbeit
34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.13 Entlassung: Arbeit | Dokument Nr. A-792274 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |