Tätlichkeiten gegen den Arbeitgeber zur Abwehr eines Schlages : OGH 9 Ob A 301/92 v.27.1.1993 in Bestätigung von OLG Wien 31 Ra 75/92 v.26.6.1992

Erschöpft sich aber die 'Tätlichkeit' des Arbeitnehmers lediglich darin, dass er den Arbeitgeber aus dem Geschäft zu dessen Auto gedrängt, ihn an der Kleidung in Brusthöhe gefasst und an der Hand gehalten hat, nachdem der Arbeitgeber zu einem Schlag gegen ihn ausholte, liegt keine Tätlichk...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1993)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 20.08.1993
Erscheinungsjahr:1993
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Entlassung: Arbeit
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.13 Entlassung: Arbeit Dokument Nr. A-792274 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage