Keine Ausnahme für Banken und Kammern mehr? : Arbeitslose: Bankbeamten und pragmatisierten Kammer-Angestellten soll nun das Privileg gestrichen werden, keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung zahlen zu müssen. Unglaubliche Privilegien

Wie 'Die Presse' erfuhr, soll sich die Arbeiterkammer mit Änderungen abgefunden haben, nicht aber die Wirtschaftskammer.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die Presse (1993)
VerfasserIn: Rohrer, Anneliese
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 23.10.1993
Erscheinungsjahr:1993
Sprache:Deutsch
Klassifikation:35.087 Beamte: Privilegien
368.4.025 Sozialversicherung: Beitrag
368.44 Arbeitslosenversicherung (SV)
061.1:331 AK
061.1:380.15 BWK
336.71 Bank
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 35.087 Beamte: Privilegien Dokument Nr. A-791870 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage