Keine Ausnahme für Banken und Kammern mehr? : Arbeitslose: Bankbeamten und pragmatisierten Kammer-Angestellten soll nun das Privileg gestrichen werden, keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung zahlen zu müssen. Unglaubliche Privilegien
Wie 'Die Presse' erfuhr, soll sich die Arbeiterkammer mit Änderungen abgefunden haben, nicht aber die Wirtschaftskammer.
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Veröffentlicht in: | Die Presse (1993)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 23.10.1993 |
Erscheinungsjahr: | 1993 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 35.087 Beamte: Privilegien
368.4.025 Sozialversicherung: Beitrag 368.44 Arbeitslosenversicherung (SV) 061.1:331 AK 061.1:380.15 BWK 336.71 Bank |
Region: | Österreich
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 35.087 Beamte: Privilegien | Dokument Nr. A-791870 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |