Nichtbeachtung kv-licher Bezugserhöhungen : OGH 9 Ob A 86/93 v.19.5.1993
Kv-liche Gehaltserhöhungen fallen unter den Begriff des fortlaufenden Gehaltes und sind daher (sofern der KV rechtzeitig kundgemacht wird, so dass er vom Arbeitgeber beachtet werden kann) zum selben Zeitpunkt fällig wie das bisherige Gehalt. Die Schutzbestimmung des § 15 AngG bezieht sich daher auch...
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1993)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 15.10.1993 |
Erscheinungsjahr: | 1993 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Austritt: Arbeit
331.2 Gehalt 331.116 Kollektivvertrag 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.13 Austritt: Arbeit | Dokument Nr. A-791864 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |