Nichtbeachtung kv-licher Bezugserhöhungen : OGH 9 Ob A 86/93 v.19.5.1993

Kv-liche Gehaltserhöhungen fallen unter den Begriff des fortlaufenden Gehaltes und sind daher (sofern der KV rechtzeitig kundgemacht wird, so dass er vom Arbeitgeber beachtet werden kann) zum selben Zeitpunkt fällig wie das bisherige Gehalt. Die Schutzbestimmung des § 15 AngG bezieht sich daher auch...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1993)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 15.10.1993
Erscheinungsjahr:1993
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Austritt: Arbeit
331.2 Gehalt
331.116 Kollektivvertrag
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.13 Austritt: Arbeit Dokument Nr. A-791864 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage