Kein Bagatellfall : Nach dem Motto 'Es wird schon nichts passieren', wird vielerorts ein Drahtseilakt ohne Netz aufgeführt. Erst nachdem sich ein Arbeitsunfall ereignet hat, wird nach einem Schuldigen gesucht. Würde mit höherem Sicherheitsbewusstsein unter Beachtung der Arbeitnehmerschutzvorschriften gearbeitet, könnte ein Gutteil der jährlich mehr als 170.000 Arbeitsunfälle verhindert werden
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Veröffentlicht in: | Arbeit und Wirtschaft (47 (1993) Nr.9)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 09.1993 |
Erscheinungsjahr: | 1993 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.823 Arbeitsunfall
331.823 Arbeitsschutz 351.83 Arbeitsrecht 368.41 Unfallversicherung (SV) 304 Sicherheit, soziale 614.8-084 Unfallverhütung 340.134 Gesetzgebung 34.038 Rechtsprechung 347.513 Schadenersatz |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.823 Arbeitsunfall | Dokument Nr. A-790890 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |