Kein Bagatellfall : Nach dem Motto 'Es wird schon nichts passieren', wird vielerorts ein Drahtseilakt ohne Netz aufgeführt. Erst nachdem sich ein Arbeitsunfall ereignet hat, wird nach einem Schuldigen gesucht. Würde mit höherem Sicherheitsbewusstsein unter Beachtung der Arbeitnehmerschutzvorschriften gearbeitet, könnte ein Gutteil der jährlich mehr als 170.000 Arbeitsunfälle verhindert werden

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Arbeit und Wirtschaft (47 (1993) Nr.9)
VerfasserIn: Heider, Alexander
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 09.1993
Erscheinungsjahr:1993
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.823 Arbeitsunfall
331.823 Arbeitsschutz
351.83 Arbeitsrecht
368.41 Unfallversicherung (SV)
304 Sicherheit, soziale
614.8-084 Unfallverhütung
340.134 Gesetzgebung
34.038 Rechtsprechung
347.513 Schadenersatz
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.823 Arbeitsunfall Dokument Nr. A-790890 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage