Mitbestimmung bei Versetzung in anderen Betrieb : BAG 1 AZR 303/92 v.26.1.1993

Für die Wahrnehmung dieser Mitbestimmungsrechte ist nicht der Gesamtbetriebsrat zuständig. Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitgeber eine Reihe von Versetzungen in einer sogenannten Personalrunde zusammenfasst und deshalb mehrere Betriebsräte betroffen sind.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebs-Berater (-1987 Betriebsberater) (48 (1993) Nr.26)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 20.09.1993
Erscheinungsjahr:1993
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.126 Arbeitnehmer: Versetzung
331.15 Mitbestimmung
331.152 Betriebsrat
34.038 Rechtsprechung
Region:Deutschland
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Für die Wahrnehmung dieser Mitbestimmungsrechte ist nicht der Gesamtbetriebsrat zuständig. Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitgeber eine Reihe von Versetzungen in einer sogenannten Personalrunde zusammenfasst und deshalb mehrere Betriebsräte betroffen sind.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog