Mitbestimmung bei Versetzung in anderen Betrieb : BAG 1 AZR 303/92 v.26.1.1993

Für die Wahrnehmung dieser Mitbestimmungsrechte ist nicht der Gesamtbetriebsrat zuständig. Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitgeber eine Reihe von Versetzungen in einer sogenannten Personalrunde zusammenfasst und deshalb mehrere Betriebsräte betroffen sind.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebs-Berater (-1987 Betriebsberater) (48 (1993) Nr.26)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 20.09.1993
Erscheinungsjahr:1993
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.126 Arbeitnehmer: Versetzung
331.15 Mitbestimmung
331.152 Betriebsrat
34.038 Rechtsprechung
Region:Deutschland
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Ablageschlagwort: 331.126 Arbeitnehmer: Versetzung Dokument Nr. A-790532 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage