Unmassgebliche betriebshierarchische Stellung bei Beurteilung der Aufsehereigenschaft : OGH 9 Ob A 92/93 v.19.5.1993

Das Argument, ein Lehrling könne nie Schadenersatz erhalten, weil er es immer mit anderen (übergeordneten) Arbeitskräften zu tun habe, ist verfehlt, weil es nicht auf die Stellung in der betrieblichen Hierarchie, sondern auf die tatsächliche Leitungsfunktion des betreffenden Arbeitnehmers ankommt....

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1993)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 21.09.1993
Erscheinungsjahr:1993
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.56 Haftpflicht, berufliche
331.116 Arbeitsverhältnis
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 347.56 Haftpflicht, berufliche Dokument Nr. A-790067 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage