Unmassgebliche betriebshierarchische Stellung bei Beurteilung der Aufsehereigenschaft : OGH 9 Ob A 92/93 v.19.5.1993
Das Argument, ein Lehrling könne nie Schadenersatz erhalten, weil er es immer mit anderen (übergeordneten) Arbeitskräften zu tun habe, ist verfehlt, weil es nicht auf die Stellung in der betrieblichen Hierarchie, sondern auf die tatsächliche Leitungsfunktion des betreffenden Arbeitnehmers ankommt....
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1993)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 21.09.1993 |
Erscheinungsjahr: | 1993 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.56 Haftpflicht, berufliche
331.116 Arbeitsverhältnis 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 347.56 Haftpflicht, berufliche | Dokument Nr. A-790067 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |