Aussetzung der Wertsicherung einer Betriebspension : VfGH G 87/91, G 88/91 v.30.6.1993
Kann eine Gesetzesvorschrift wegen ihrer weitgehenden inhaltlichen Unbestimmtheit gar nicht auf ihre Gleichheitskonformität beurteilt werden, verstösst sie schon aus diesem Grund (jedenfalls auch) gegen das Gleichheitsgebot.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1993)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 17.09.1993 |
Erscheinungsjahr: | 1993 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.171 Altersversorgung, betriebliche
331.11 Arbeitnehmer: Gleichheit 342.562 Gesetz: Verfassungsmässigkeit 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Kann eine Gesetzesvorschrift wegen ihrer weitgehenden inhaltlichen Unbestimmtheit gar nicht auf ihre Gleichheitskonformität beurteilt werden, verstösst sie schon aus diesem Grund (jedenfalls auch) gegen das Gleichheitsgebot. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |