Aussetzung der Wertsicherung einer Betriebspension : VfGH G 87/91, G 88/91 v.30.6.1993

Kann eine Gesetzesvorschrift wegen ihrer weitgehenden inhaltlichen Unbestimmtheit gar nicht auf ihre Gleichheitskonformität beurteilt werden, verstösst sie schon aus diesem Grund (jedenfalls auch) gegen das Gleichheitsgebot.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1993)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 17.09.1993
Erscheinungsjahr:1993
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.171 Altersversorgung, betriebliche
331.11 Arbeitnehmer: Gleichheit
342.562 Gesetz: Verfassungsmässigkeit
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.171 Altersversorgung, betriebliche Dokument Nr. A-789815 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage