Vom Arbeitgeber veranlasster Rechtsfolgeirrtum über finanzielle Schlechterstellung durch einvernehmliche Auflösung : ASG Wien 26 Cga 2550/92 v.24.5.1993

Durch die Frage eines Arbeitnehmers, ob er finanziell bei einer einvernehmlichen Auflösung schlechter gestellt sei, und die Antwort des Arbeitgebers, dass dies finanziell zufällig gleich sei, werden die Rechtsfolgen des Vertrages zum wesentlichen Bestandteil.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1993)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 03.09.1993
Erscheinungsjahr:1993
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Kündigung: Arbeit
347.4 Vertragsrecht
331.116 Arbeitsvertrag
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Bestandshinweis

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ARD Betriebsdienst (1993)