Vom Arbeitgeber veranlasster Rechtsfolgeirrtum über finanzielle Schlechterstellung durch einvernehmliche Auflösung : ASG Wien 26 Cga 2550/92 v.24.5.1993
Durch die Frage eines Arbeitnehmers, ob er finanziell bei einer einvernehmlichen Auflösung schlechter gestellt sei, und die Antwort des Arbeitgebers, dass dies finanziell zufällig gleich sei, werden die Rechtsfolgen des Vertrages zum wesentlichen Bestandteil.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1993)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 03.09.1993 |
Erscheinungsjahr: | 1993 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Kündigung: Arbeit
347.4 Vertragsrecht 331.116 Arbeitsvertrag 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.13 Kündigung: Arbeit | Dokument Nr. A-789263 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |