Gleichbehandlungsgrundsatz bei 'Flucht aus dem Arbeitsrecht' : OGH 9 Ob A 95/93 v.19.5.1993

Verrichtet ein früherer Arbeitnehmer auf Grund von 'Werkverträgen' im wesentlichen dieselbe Tätigkeiten wie vorher als Angestellter, wobei auch in seiner Weisungsunterworfenheit kein Unterschied zu früher besteht, ist auch auf ihn der Gleichbehandlungsgrundsatz anzuwenden.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1993)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 24.08.1993
Erscheinungsjahr:1993
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.11 Arbeitnehmer: Gleichheit
331.116 Arbeitsverhältnis
347.44 Werkvertrag
331.238 Fahrkostenvergütung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.11 Arbeitnehmer: Gleichheit Dokument Nr. A-789015 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage