Kein Sozialvergleich mit Arbeitnehmern mit kürzerer Einschulungszeit : OGH 9 Ob A 323, 324/92 v.24.2.1993
Bei einem Sozialvergleich ist auch zu berücksichtigen, dass ein zum Vergleich herangezogener Arbeitnehmer infolge seiner Vorkenntnisse in der EDV nur einen Monat Einschulungszeit benötigen würde, während beim die Kündigung anfechtenden Arbeitnehmer mit einer solchen von drei bis vier Monaten zu rech...
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1993)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 10.08.1993 |
Erscheinungsjahr: | 1993 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Kündigung: Arbeit
331.15 Arbeitsverfassung 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.13 Kündigung: Arbeit | Dokument Nr. A-788416 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |