Kein Sozialvergleich mit Arbeitnehmern mit kürzerer Einschulungszeit : OGH 9 Ob A 323, 324/92 v.24.2.1993

Bei einem Sozialvergleich ist auch zu berücksichtigen, dass ein zum Vergleich herangezogener Arbeitnehmer infolge seiner Vorkenntnisse in der EDV nur einen Monat Einschulungszeit benötigen würde, während beim die Kündigung anfechtenden Arbeitnehmer mit einer solchen von drei bis vier Monaten zu rech...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1993)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 10.08.1993
Erscheinungsjahr:1993
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Kündigung: Arbeit
331.15 Arbeitsverfassung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.13 Kündigung: Arbeit Dokument Nr. A-788416 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage