Gerechtfertigte Verweigerung der Leistung von Überstunden : OGH 9 Ob A 122/93 v.9.Juni 1993

Die Weigerung, Überstunden zu leisten, rechtfertigt die Entlassung nur, wenn sie schuldhaft erfolgt, der Arbeitnehmer also im Bewusstsein der Pflichtwidrigkeit gehandel hat. Die auf der Treupflicht beruhende Verpflichtung. Überstunden zu leisten, wird erst dann schuldhaft verletzt, wenn der Arbeitne...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1993)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 27.08.1993
Erscheinungsjahr:1993
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.814 Überstunde
331.13 Entlassung: Arbeit
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Bestandshinweis

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ARD Betriebsdienst (1993)