Gerechtfertigte Verweigerung der Leistung von Überstunden : OGH 9 Ob A 122/93 v.9.Juni 1993
Die Weigerung, Überstunden zu leisten, rechtfertigt die Entlassung nur, wenn sie schuldhaft erfolgt, der Arbeitnehmer also im Bewusstsein der Pflichtwidrigkeit gehandel hat. Die auf der Treupflicht beruhende Verpflichtung. Überstunden zu leisten, wird erst dann schuldhaft verletzt, wenn der Arbeitne...
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1993)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 27.08.1993 |
Erscheinungsjahr: | 1993 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.814 Überstunde
331.13 Entlassung: Arbeit 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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ARD Betriebsdienst (1993)
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