Anrechnungsverpflichtung einer Karenzentschädigung für Einhaltung einer Konkurrenzklausel : OGH 9 Ob A 4/93 v.24.2.1993 in Bestätigung von OLG Wien 31 Ra 7/92 v.22.7.1992
Die Karenzentschädigung für die Einhaltung der Konkurrenzklausel führt zwar nicht zu einem Ruhen des Arbeitslosengeldes und demgemäss zu keiner Rückzahlungsverpflichtung des Empfängers, weil die Ruhenstatbestände im AlVG taxativ aufgezählt sind, die Nichteinrechenbarkeit ergibt sich jedoch aus dem V...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1993)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 06.07.1993 |
Erscheinungsjahr: | 1993 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 362.173 Karenzgeld
331.13 Kündigung: Arbeit 368.44 Arbeitslosenversicherung (SV) 368.4.025.8 Versicherungsleistung (SV) 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Exemplare / Bindeeinheiten
SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 362.173 Karenzgeld | Dokument Nr. A-786298 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |