Anrechnungsverpflichtung einer Karenzentschädigung für Einhaltung einer Konkurrenzklausel : OGH 9 Ob A 4/93 v.24.2.1993 in Bestätigung von OLG Wien 31 Ra 7/92 v.22.7.1992

Die Karenzentschädigung für die Einhaltung der Konkurrenzklausel führt zwar nicht zu einem Ruhen des Arbeitslosengeldes und demgemäss zu keiner Rückzahlungsverpflichtung des Empfängers, weil die Ruhenstatbestände im AlVG taxativ aufgezählt sind, die Nichteinrechenbarkeit ergibt sich jedoch aus dem V...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1993)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 06.07.1993
Erscheinungsjahr:1993
Sprache:Deutsch
Klassifikation:362.173 Karenzgeld
331.13 Kündigung: Arbeit
368.44 Arbeitslosenversicherung (SV)
368.4.025.8 Versicherungsleistung (SV)
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 362.173 Karenzgeld Dokument Nr. A-786298 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage