Fiktiver Verbesserungsaufwand als Mangelschaden : OGH 6 Ob 565/92 v.4.2.1993
Aus der vollen Konkurrenz von Gewährleistung und Schadenersatz folgt, dass der Besteller auch Ersatz der Kosten, die ihm aus der Mangelbehebung durch Dritte entstehen würden, begehren kann. Das gilt sebst dann, wenn die Verbesserung unterblieb und auch in Zukunft nicht vorgenommen werden kann.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Ecolex (4 (1993) Nr.6)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 06.1993 |
Erscheinungsjahr: | 1993 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.44 Werkvertrag
347.51 Gewährleistung 347.513 Schadenersatz 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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