Fiktiver Verbesserungsaufwand als Mangelschaden : OGH 6 Ob 565/92 v.4.2.1993

Aus der vollen Konkurrenz von Gewährleistung und Schadenersatz folgt, dass der Besteller auch Ersatz der Kosten, die ihm aus der Mangelbehebung durch Dritte entstehen würden, begehren kann. Das gilt sebst dann, wenn die Verbesserung unterblieb und auch in Zukunft nicht vorgenommen werden kann.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Ecolex (4 (1993) Nr.6)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 06.1993
Erscheinungsjahr:1993
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.44 Werkvertrag
347.51 Gewährleistung
347.513 Schadenersatz
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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