Urlaub bei 'kurzfristiger Einberufung'

Der folgende Beitrag setzt sich mit dem problembeladenen § 9 Abs.2 Arbeitsplatz-Sicherungsgesetz (BGBl. 1991/683) auseinander, dem zufolge der Urlaubsanspruch des AN unter bestimmten Voraussetzungen nicht aliquot gekürzt werden darf, obwohl in das Urlaubsjahr Präsenz(Zivil)dienstzeiten fallen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Ecolex (4 (1993) Nr.7)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 07.1993
Erscheinungsjahr:1993
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.817(094.5) Urlaubsrecht
355.25 Wehrdienstzeit
355.245 Zivildienst
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.817(094.5) Urlaubsrecht Dokument Nr. A-784306 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage