Besondere Pflichten des Arbeitsinspektors : BMAS 60.010/1-3/93 v.16.2.1993
Die besondere Verschwiegenheitspflicht nach § 18 Abs.1 ArbIG 1993 entspricht dem früheren Recht (§ 14 Abs.2 ArbIG 1974) mit der Massgabe, dass nunmehr klargestellt wird, dass diese Verschwiegenheitspflicht nicht nur gegenüber dem Arbeitgeber gilt, sondern auch gegenüber sonstigen Personen, z.B. gege...
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1993)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 16.07.1993 |
Erscheinungsjahr: | 1993 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.94 Arbeitsinspektorat
331.94(094.5) Arbeitsinspektionsgesetz 35.083.8 Amtsgeheimnis |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Die besondere Verschwiegenheitspflicht nach § 18 Abs.1 ArbIG 1993 entspricht dem früheren Recht (§ 14 Abs.2 ArbIG 1974) mit der Massgabe, dass nunmehr klargestellt wird, dass diese Verschwiegenheitspflicht nicht nur gegenüber dem Arbeitgeber gilt, sondern auch gegenüber sonstigen Personen, z.B. gegenüber den Arbeitnehmern und den Arbeitnehmervertretern. Verstösse gegen diese Verschwiegenheitspflicht sind nach § 310 StGB gerichtlich strafbar. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |