Die fünf ersten Sonderrichtlinien : Noch gezielter / Innerhalb von eineinhalb Jahren kamen fünf Sonderrichtlinien als Ergänzung der Rahmenrichtlinie hinzu, die alle die Mindestvorschriften für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz festlegen. Sie betreffen die Ausstattung des Arbeitsplatzes, den Einsatz von Arbeitsgeräten (Maschinen, Apparaten, Anlagen und Werkzeugen), die Verwendung von Personenschutzausrüstungen, die manuelle Beförderung von Lasten und Bildschirmgeräten
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Mensch Arbeit Sicherheit ((1993) Nr.2 S.12-15)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 06.1993 |
Erscheinungsjahr: | 1993 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.823 Arbeitsschutz
331.82 Arbeitsbedingungen 331.82 Arbeitsmedizin 331.015.12 Arbeitsplatzgestaltung 65.012 Betriebsorganisation 331.87 Arbeitsorganisation 331.021F Arbeit, gefährliche 331.021F Bildschirmarbeit |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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