Die fünf ersten Sonderrichtlinien : Noch gezielter / Innerhalb von eineinhalb Jahren kamen fünf Sonderrichtlinien als Ergänzung der Rahmenrichtlinie hinzu, die alle die Mindestvorschriften für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz festlegen. Sie betreffen die Ausstattung des Arbeitsplatzes, den Einsatz von Arbeitsgeräten (Maschinen, Apparaten, Anlagen und Werkzeugen), die Verwendung von Personenschutzausrüstungen, die manuelle Beförderung von Lasten und Bildschirmgeräten
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Mensch Arbeit Sicherheit ((1993) Nr.2 S.12-15)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 06.1993 |
Erscheinungsjahr: | 1993 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.823 Arbeitsschutz
331.82 Arbeitsbedingungen 331.82 Arbeitsmedizin 331.015.12 Arbeitsplatzgestaltung 65.012 Betriebsorganisation 331.87 Arbeitsorganisation 331.021F Arbeit, gefährliche 331.021F Bildschirmarbeit |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.823 Arbeitsschutz | Dokument Nr. A-783389 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |