Die fünf ersten Sonderrichtlinien : Noch gezielter / Innerhalb von eineinhalb Jahren kamen fünf Sonderrichtlinien als Ergänzung der Rahmenrichtlinie hinzu, die alle die Mindestvorschriften für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz festlegen. Sie betreffen die Ausstattung des Arbeitsplatzes, den Einsatz von Arbeitsgeräten (Maschinen, Apparaten, Anlagen und Werkzeugen), die Verwendung von Personenschutzausrüstungen, die manuelle Beförderung von Lasten und Bildschirmgeräten

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Mensch Arbeit Sicherheit ((1993) Nr.2 S.12-15)
VerfasserIn: Devaux, Simone
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 06.1993
Erscheinungsjahr:1993
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.823 Arbeitsschutz
331.82 Arbeitsbedingungen
331.82 Arbeitsmedizin
331.015.12 Arbeitsplatzgestaltung
65.012 Betriebsorganisation
331.87 Arbeitsorganisation
331.021F Arbeit, gefährliche
331.021F Bildschirmarbeit
Region:Österreich
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