Keine Minderung der Erwerbsfähigkeit bei blosser Behinderung im konkret ausgeübten Beruf : OGH 10 Ob S 265/92 v.10.11.1992

Damit ein Härtefall vorliegt, müssten den Versicherten infolge der Aufgabe oder erheblichen Einschränkung der bisherigen Tätigkeit beträchtliche Nachteile in finanziell-wirtschaftlicher Hinsicht treffen und eine Umstellung auf andere Tätigkeiten unmöglich sein oder ganz erheblich schwer fallen....

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1993)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 27.04.1993
Erscheinungsjahr:1993
Sprache:Deutsch
Klassifikation:368-03 Berufsunfähigkeit
331.6 Arbeitsmarkt
368.43 Pensionsversicherung (SV)
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 368-03 Berufsunfähigkeit Dokument Nr. A-782926 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage