Annahme unerlaubter Provisionen durch überlassenen Arbeitnehmer : OGH 9 Ob A 206/92 v.16.9.1992

Soweit der überlassene Arbeitnehmer für den Beschäftigter Arbeiten zu verrichten hat, die mit einer Geschäftsbesorgung verbunden sind, sind in sinngemässer Anwendung des § 1151 Abs.2 ABGB auch die Vorschriften über den Bevollmächtigungsvertrag zu beobachten. Auch der überlassene Arbeitnehmer ist dah...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Österr Recht der Wirtschaft (11 (1993) Nr.4)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 04.1993
Erscheinungsjahr:1993
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.225 Lohnzulage
331.116 Leiharbeit
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.225 Lohnzulage Dokument Nr. A-782890 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage