Verjährung des Rechtes auf Feststellung einer Beitragshaftungsverpflichtung : VGH 91/08/0176 v.12.1.1993

Eine Haftungsverpflichtung nach § 67 ASVG muss nicht bei sonstiger Verjährung nach § 68 Abs.2 ASVG binnen zwei Jahren ab Fälligkeit der Beiträge mit Haftungsbescheid ausgesprochen werden.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1993)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 30.03.1993
Erscheinungsjahr:1993
Sprache:Deutsch
Klassifikation:368.4.025 Sozialversicherung: Beitrag
347.439 Verjährung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 368.4.025 Sozialversicherung: Beitrag Dokument Nr. A-782882 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage