Verjährung des Rechtes auf Feststellung einer Beitragshaftungsverpflichtung : VGH 91/08/0176 v.12.1.1993
Eine Haftungsverpflichtung nach § 67 ASVG muss nicht bei sonstiger Verjährung nach § 68 Abs.2 ASVG binnen zwei Jahren ab Fälligkeit der Beiträge mit Haftungsbescheid ausgesprochen werden.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1993)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 30.03.1993 |
Erscheinungsjahr: | 1993 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 368.4.025 Sozialversicherung: Beitrag
347.439 Verjährung 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 368.4.025 Sozialversicherung: Beitrag | Dokument Nr. A-782882 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |