Die Umsetzung der EG-Geldwäscherichtlinie in Deutschland

Diese Richtlinie verpflichtet dazu, die Geldwäsche unter Strafe zu stellen und Kreditinstituten sowie anderen Unternehmen, die für Zwecke der Geldwäsche missbraucht werden können, bestimmte Identifizierungs-, Aufzeichnungs-, Aufbewahrungs-und Anzeigepflichten aufzuerlegen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Bank - Archiv (41 (1993) Nr.6 S.473-475)
VerfasserIn: Hauser-Gerharter, Martina
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 06.1993
Erscheinungsjahr:1993
Sprache:Deutsch
Klassifikation:336.719 Bankgeheimnis
336.72 Kapitalbildung
347.7 Wirtschaftsrecht
343.9 Kriminalität
613.8 Suchtgift
336.71 Bank
341.018 Gemeinschaftsrecht, Europäisches
Region:Deutschland
EG
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