Kausalität beim Mitverschulden : OGH 1 Ob 35/92 v.22.10.1992
Die Handlungspflicht nach § 31 Abs.2 WRG trifft den, der die Gefahr beherrscht und damit in der Lage ist, entsprechende Abwehrmassnahmen zu setzen. So haftet etwa auch der Werkunternehmer und damit auch sein Gehilfe, wenn bei Ausführung des Werkes die Gewässerverunreinigung (auch ohne Verschulden de...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Juristische Blätter (115 (1993) Nr.6 S.389-394)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 06.1993 |
Erscheinungsjahr: | 1993 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 351.79 Wasserrecht
347.51 Haftpflicht 347.44 Werkvertrag 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 351.79 Wasserrecht | Dokument Nr. A-782655 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |