Kausalität beim Mitverschulden : OGH 1 Ob 35/92 v.22.10.1992

Die Handlungspflicht nach § 31 Abs.2 WRG trifft den, der die Gefahr beherrscht und damit in der Lage ist, entsprechende Abwehrmassnahmen zu setzen. So haftet etwa auch der Werkunternehmer und damit auch sein Gehilfe, wenn bei Ausführung des Werkes die Gewässerverunreinigung (auch ohne Verschulden de...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Juristische Blätter (115 (1993) Nr.6 S.389-394)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 06.1993
Erscheinungsjahr:1993
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.79 Wasserrecht
347.51 Haftpflicht
347.44 Werkvertrag
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 351.79 Wasserrecht Dokument Nr. A-782655 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage