Besteuerung von Abfertigungen bei Eintritt in die Gleitpension : BMF 07 1212/3-IV/7/93 v.29.6.1993

Gesetzliche Abfertigungen, die aus Anlass des Eintritts in die Gleitpension zu leisten sind, sind daher gemäss § 67 Abs.3 EStG 1988 zu versteuern. Hinsichtlich der freiwilligen Abfertigungen sind die Vorschriften des § 67 Abs.6 EStG 1988 anzuwenden.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1993)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 02.07.1993
Erscheinungsjahr:1993
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Pension, gleitende
331.133 Abfertigung: Arbeitnehmer
336.2 Einkommenssteuer
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.13 Pension, gleitende Dokument Nr. A-782047 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage