Besteuerung von Abfertigungen bei Eintritt in die Gleitpension : BMF 07 1212/3-IV/7/93 v.29.6.1993
Gesetzliche Abfertigungen, die aus Anlass des Eintritts in die Gleitpension zu leisten sind, sind daher gemäss § 67 Abs.3 EStG 1988 zu versteuern. Hinsichtlich der freiwilligen Abfertigungen sind die Vorschriften des § 67 Abs.6 EStG 1988 anzuwenden.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1993)
|
---|---|
Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 02.07.1993 |
Erscheinungsjahr: | 1993 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Pension, gleitende
331.133 Abfertigung: Arbeitnehmer 336.2 Einkommenssteuer |
Region: | Österreich
|
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
Tags: |
Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
|
Exemplare / Bindeeinheiten
SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
---|---|---|---|
Ablageschlagwort: 331.13 Pension, gleitende | Dokument Nr. A-782047 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |