Kündigung wegen Verbreitung ausländerfeindlicher Schriften : LAG Niedersachsen 14 Sa 941/93

Die Weitergabe von Texten mit Hetze gegen Ausländer, Aussiedler oder Asylbewerber im Rahmen der Arbeitstätigkeit ist eine grobe, in der Regel nicht entschuldbare Verletzung der arbeitsvertraglichen Verhaltenspflichten des Arbeitnehmers. Dies gilt insbesondere für einen Aussendienstmitarbeiter im Ver...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebs-Berater (-1987 Betriebsberater) (48 (1993) Nr.17)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 20.06.1993
Erscheinungsjahr:1993
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Kündigung: Arbeit
3-054.6 Ausländer
34.038 Rechtsprechung
Region:Deutschland
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