Zuschuss für in Ungarn angebrachten Zahnersatz : OGH 10 Ob S 312/92 v.23.2.1993
...kommt es auf die tatsächlichen Kosten an. Dieser Betrag kann nicht einfach mit dem gleichgesetzt werden, der sich aus dem zur Zeit der Zahlung in Ungarn geltenden amtlichen Kurs ergibt, sondern es ist jener Betrag entscheidend, den der Versicherte tatsächlich aufgewendet hat.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1993)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 25.06.1993 |
Erscheinungsjahr: | 1993 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 368.4.025.8 Versicherungsleistung (SV)
336.748 Wechselkurs 614.23 Zahnarzt |
Region: | Österreich
Ungarn |
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 368.4.025.8 Versicherungsleistung (SV) | Dokument Nr. A-781339 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |