Zuschuss für in Ungarn angebrachten Zahnersatz : OGH 10 Ob S 312/92 v.23.2.1993

...kommt es auf die tatsächlichen Kosten an. Dieser Betrag kann nicht einfach mit dem gleichgesetzt werden, der sich aus dem zur Zeit der Zahlung in Ungarn geltenden amtlichen Kurs ergibt, sondern es ist jener Betrag entscheidend, den der Versicherte tatsächlich aufgewendet hat.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1993)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 25.06.1993
Erscheinungsjahr:1993
Sprache:Deutsch
Klassifikation:368.4.025.8 Versicherungsleistung (SV)
336.748 Wechselkurs
614.23 Zahnarzt
Region:Österreich
Ungarn
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Ablageschlagwort: 368.4.025.8 Versicherungsleistung (SV) Dokument Nr. A-781339 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage