Legaler Umweg um Sozial-und Arbeitsrecht

Mit der Gründung von 'Offenen Erwerbsgesellschaften' lassen sich Schutzbestimmungen und Beschäftigungsbewilligungen für Ausländer umgehen, wenn die Bediensteten offiziell als 'Gesellschafter' firmieren.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Neues Volksblatt (1993)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 06.04.1993
Erscheinungsjahr:1993
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.62 Ausländerbeschäftigung
331.62 Arbeitnehmer, ausländische
658.114 Gesellschaftsform
331.116 Arbeitsverhältnis
331.881 ÖGB
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.62 Ausländerbeschäftigung Dokument Nr. A-780431 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage