Schmerzensgeld bei sexuellem Missbrauch : Urteil LG Bonn, § 823, § 847 BGB
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin ein Schmerzensgeld von DM 10.000,00 nebst 4 % Zinsen seit dem 5.Mai 1992 zu zahlen. Es wird festgestellt, dass der Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin sämtlichen materiellen und immateriellen Schaden zu ersetzen, der ihr künftig aus dem rechtskräftig...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Streit - Feministische Rechtszeitschrift (Nr.3 S.116-117)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 09.1992 |
Erscheinungsjahr: | 1992 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 343.54 Sexualverbrechen
34.038 Rechtsprechung 340.134 Gesetzgebung 343.24/.29 Strafe 3-055.52 Vater 362.74 Kinderschutz 396 Frauenfrage 615.851 Psychotherapie |
Region: | Deutschland
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Anmerkungen: | Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 343.54 Sexualverbrechen | Dokument Nr. A-780304 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |