Schmerzensgeld bei sexuellem Missbrauch : Urteil LG Bonn, § 823, § 847 BGB

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin ein Schmerzensgeld von DM 10.000,00 nebst 4 % Zinsen seit dem 5.Mai 1992 zu zahlen. Es wird festgestellt, dass der Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin sämtlichen materiellen und immateriellen Schaden zu ersetzen, der ihr künftig aus dem rechtskräftig...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Streit - Feministische Rechtszeitschrift (Nr.3 S.116-117)
VerfasserIn: Lassen, Jutta
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 09.1992
Erscheinungsjahr:1992
Sprache:Deutsch
Klassifikation:343.54 Sexualverbrechen
34.038 Rechtsprechung
340.134 Gesetzgebung
343.24/.29 Strafe
3-055.52 Vater
362.74 Kinderschutz
396 Frauenfrage
615.851 Psychotherapie
Region:Deutschland
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Ablageschlagwort: 343.54 Sexualverbrechen Dokument Nr. A-780304 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage