Diskriminierung durch an unterschiedliches Pensionsanfallsalter gebundene Einstellung von Leistungen : EuGH Rs. C-328/91 v.30.3.1993

Nationale Rechtsvorschriften, die Frauen, die die Altersgrenze von 60 Jahren überschritten haben, von der Gewährung einer Leistung ausschliessen, während Männer hierauf noch bis zum 65.Lebensjahr Anspruch haben, sind diskriminierend und können daher nur nach Art.7 Abs.1 lit.a der Richtlinie 79/7/EWG...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1993)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 22.06.1993
Erscheinungsjahr:1993
Sprache:Deutsch
Klassifikation:368.43 Pensionsversicherung (SV)
336.57:352/354 Sozialleistung, öffentliche
331.13 Altersgrenze
396.1 Frau: Gleichberechtigung
34.038 Rechtsprechung
Region:EG
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Ablageschlagwort: 368.43 Pensionsversicherung (SV) Dokument Nr. A-780303 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage