Diskriminierung durch an unterschiedliches Pensionsanfallsalter gebundene Einstellung von Leistungen : EuGH Rs. C-328/91 v.30.3.1993
Nationale Rechtsvorschriften, die Frauen, die die Altersgrenze von 60 Jahren überschritten haben, von der Gewährung einer Leistung ausschliessen, während Männer hierauf noch bis zum 65.Lebensjahr Anspruch haben, sind diskriminierend und können daher nur nach Art.7 Abs.1 lit.a der Richtlinie 79/7/EWG...
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1993)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 22.06.1993 |
Erscheinungsjahr: | 1993 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 368.43 Pensionsversicherung (SV)
336.57:352/354 Sozialleistung, öffentliche 331.13 Altersgrenze 396.1 Frau: Gleichberechtigung 34.038 Rechtsprechung |
Region: | EG
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 368.43 Pensionsversicherung (SV) | Dokument Nr. A-780303 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |