Pflicht des Krankenhauses zur Aufnahmesperre bei Gefährdung durch Infektionskrankheiten - Beweislast bei der Arzthaftung : OGH 2 Ob 538/92 v.17.6.1992 (OLG Wien 17 R 202/91 v.18.12.1991)
Bei möglicherweise mit Behandlungsfehlern zusammenhängenden Gesundheitsschäden von Patienten sind wegen der besonderen Schwierigkeiten eines exakten Beweises an den Kausalitätsbeweis geringere Anforderungen zu stellen. Eine Unterlassung ist für den Schadenseintritt dann kausal, wenn die pflichtgemäs...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Juristische Blätter (115 (1993) Nr.5 S.316-319)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 05.1993 |
Erscheinungsjahr: | 1993 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.56:614.25 Haftpflicht: Arzt
347.94 Beweismittel: Zivilprozessverfahren 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 347.56:614.25 Haftpflicht: Arzt | Dokument Nr. A-777524 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |