Pflicht des Krankenhauses zur Aufnahmesperre bei Gefährdung durch Infektionskrankheiten - Beweislast bei der Arzthaftung : OGH 2 Ob 538/92 v.17.6.1992 (OLG Wien 17 R 202/91 v.18.12.1991)

Bei möglicherweise mit Behandlungsfehlern zusammenhängenden Gesundheitsschäden von Patienten sind wegen der besonderen Schwierigkeiten eines exakten Beweises an den Kausalitätsbeweis geringere Anforderungen zu stellen. Eine Unterlassung ist für den Schadenseintritt dann kausal, wenn die pflichtgemäs...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Juristische Blätter (115 (1993) Nr.5 S.316-319)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 05.1993
Erscheinungsjahr:1993
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.56:614.25 Haftpflicht: Arzt
347.94 Beweismittel: Zivilprozessverfahren
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 347.56:614.25 Haftpflicht: Arzt Dokument Nr. A-777524 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage