Arbeitnehmerhaftung: Anrufung des Gemeinsamen Senats der Obersten Gerichtshöfe des Bundes wegen beabsichtigter Abkehr von der Gefahrgeneigtheit als Kriterium der Haftungsbegrenzung : BAG, Grosser Senat, Beschluss vom 12.6.1992 - GS 1/89

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb ((1993) Nr.18)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 07.05.1993
Erscheinungsjahr:1993
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.56 Arbeitnehmerhaftpflicht
331.021F Arbeit, gefährliche
34.038 Rechtsprechung
Region:Deutschland
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Ablageschlagwort: 347.56 Arbeitnehmerhaftpflicht Dokument Nr. A-777021 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage