(JN § 20 Z.2) : OGH 9 Ob A 9/92 v. 29.1.1992. (Slg. 11.006)

Die ausschliessungsgründe (Verwandtschafts-und Schwägerschaftsverhältnis eines Richters zum Bevollmächtigten einer Partei) gelten auch für fachkundige Laienrichter sie sind unverzichtbar und als Nichtigkeitsgründe in jeder Lage des Verfahrens wahrzunehmen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1993)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 07.05.1993
Erscheinungsjahr:1993
Sprache:Deutsch
Klassifikation:343.161 Laienrichter
342.534.4 Unvereinbarkeit
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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