Integritätsabgeltung bei grob fahrlässiger Verletzung von Arbeitnehmerschutzvorschriften : OGH 10 Ob S 169/92 v.15.9.1992

Allgemeine Fahrregeln der StVO und Bestimmungen des KFG gehören nicht zum Kreis der Arbeitnehmerschutzvorschriften. Im Zweifel darf eine Norm nicht so verstanden werden, dass sie überflüssig ist.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Juristische Blätter (115 (1993) Nr.4 S.257-259)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 04.1993
Erscheinungsjahr:1993
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.823 Arbeitsunfall
656.08 Verkehrsunfall
331.94 Arbeitnehmerschutz
347.56 Arbeitnehmerhaftpflicht
347.56 Haftpflicht, berufliche
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.823 Arbeitsunfall Dokument Nr. A-776031 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage