Integritätsabgeltung bei grob fahrlässiger Verletzung von Arbeitnehmerschutzvorschriften : OGH 10 Ob S 169/92 v.15.9.1992
Allgemeine Fahrregeln der StVO und Bestimmungen des KFG gehören nicht zum Kreis der Arbeitnehmerschutzvorschriften. Im Zweifel darf eine Norm nicht so verstanden werden, dass sie überflüssig ist.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Juristische Blätter (115 (1993) Nr.4 S.257-259)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 04.1993 |
Erscheinungsjahr: | 1993 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.823 Arbeitsunfall
656.08 Verkehrsunfall 331.94 Arbeitnehmerschutz 347.56 Arbeitnehmerhaftpflicht 347.56 Haftpflicht, berufliche 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.823 Arbeitsunfall | Dokument Nr. A-776031 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |