Umstufung : OGH 9 Ob A 203/92 v.16.9.1992, in Bestätigung von OLG Wien 31 Ra 11/92 v.6.4.1992
Die Verweigerung einer bereits zugesagten Umstufung berechtigt den Arbeitnehmer zur vorzeitigen Beendigung des Dienstverhältnisses, selbst wenn der mit der Neueinstufung für ihn verbundene Vorteil erst zu einem späteren Zeitpunkt zum Tragen gekommen wäre.
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1993)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 04.05.1993 |
Erscheinungsjahr: | 1993 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Austritt: Arbeit
331.124 Arbeitnehmer: Einstufung 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Die Verweigerung einer bereits zugesagten Umstufung berechtigt den Arbeitnehmer zur vorzeitigen Beendigung des Dienstverhältnisses, selbst wenn der mit der Neueinstufung für ihn verbundene Vorteil erst zu einem späteren Zeitpunkt zum Tragen gekommen wäre. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |