Umstufung : OGH 9 Ob A 203/92 v.16.9.1992, in Bestätigung von OLG Wien 31 Ra 11/92 v.6.4.1992

Die Verweigerung einer bereits zugesagten Umstufung berechtigt den Arbeitnehmer zur vorzeitigen Beendigung des Dienstverhältnisses, selbst wenn der mit der Neueinstufung für ihn verbundene Vorteil erst zu einem späteren Zeitpunkt zum Tragen gekommen wäre.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1993)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 04.05.1993
Erscheinungsjahr:1993
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Austritt: Arbeit
331.124 Arbeitnehmer: Einstufung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
Beschreibung
Zusammenfassung:Die Verweigerung einer bereits zugesagten Umstufung berechtigt den Arbeitnehmer zur vorzeitigen Beendigung des Dienstverhältnisses, selbst wenn der mit der Neueinstufung für ihn verbundene Vorteil erst zu einem späteren Zeitpunkt zum Tragen gekommen wäre.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog