Umstufung : OGH 9 Ob A 203/92 v.16.9.1992, in Bestätigung von OLG Wien 31 Ra 11/92 v.6.4.1992

Die Verweigerung einer bereits zugesagten Umstufung berechtigt den Arbeitnehmer zur vorzeitigen Beendigung des Dienstverhältnisses, selbst wenn der mit der Neueinstufung für ihn verbundene Vorteil erst zu einem späteren Zeitpunkt zum Tragen gekommen wäre.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1993)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 04.05.1993
Erscheinungsjahr:1993
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Austritt: Arbeit
331.124 Arbeitnehmer: Einstufung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.13 Austritt: Arbeit Dokument Nr. A-776029 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage