Ang Par20 Abs.2 : LG Innsbruck 42 Cga 153/91 v.25.9.1991
Telefonische Erklärungen sind als solche unter Anwesenden anzusehen. Kündigt ein Vertreter im Auftrag und namens des Arbeitgebers das Dienstverhältnis, kann der Arbeitnehmer der Überzeugung sein bzw. muss er davon ausgehen, mit Willen des Arbeitgebers unter Einhaltung der angegebenen Kündigungsfrist...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1993)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 30.04.1993 |
Erscheinungsjahr: | 1993 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Kündigung: Arbeit
331.135 Kündigungsfrist 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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