Ang Par20 Abs.2 : LG Innsbruck 42 Cga 153/91 v.25.9.1991

Telefonische Erklärungen sind als solche unter Anwesenden anzusehen. Kündigt ein Vertreter im Auftrag und namens des Arbeitgebers das Dienstverhältnis, kann der Arbeitnehmer der Überzeugung sein bzw. muss er davon ausgehen, mit Willen des Arbeitgebers unter Einhaltung der angegebenen Kündigungsfrist...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1993)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 30.04.1993
Erscheinungsjahr:1993
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Kündigung: Arbeit
331.135 Kündigungsfrist
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.13 Kündigung: Arbeit Dokument Nr. A-775723 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage