Ang Par20 Abs.2 : LG Innsbruck 42 Cga 153/91 v.25.9.1991
Telefonische Erklärungen sind als solche unter Anwesenden anzusehen. Kündigt ein Vertreter im Auftrag und namens des Arbeitgebers das Dienstverhältnis, kann der Arbeitnehmer der Überzeugung sein bzw. muss er davon ausgehen, mit Willen des Arbeitgebers unter Einhaltung der angegebenen Kündigungsfrist...
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1993)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 30.04.1993 |
Erscheinungsjahr: | 1993 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Kündigung: Arbeit
331.135 Kündigungsfrist 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.13 Kündigung: Arbeit | Dokument Nr. A-775723 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |