Natural-oder Geldersatz beim Werkmangel

Der Beschluss des verstärkten Senates vom 7.März 1990 hat zwar die Konkurrenz von Gewährleistung und Schadenersatz grundsätzlich bejaht, doch erhebt sich die Frage, ob der sofortige Schadenersatz auch in Geld bestehen kann.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Ecolex (4 (1993) Nr.4)
VerfasserIn: Welser, Rudolf
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 04.1993
Erscheinungsjahr:1993
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.44 Werkvertrag
347.51 Gewährleistung
347.56 Haftpflicht, berufliche
347.513 Schadenersatz
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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