Versicherungsschutz : OGH 10 Ob S 191/92 v.29.9.1992

Der Versicherungsschutz nach § 255 Abs.1 ASVG geht auch nicht dadurch verloren, dass der Versicherte während der letzten 15 Jahre vor dem Stichtag nur eine Teilzeitbeschäftigung ausübt dies ist nur für die Frage, ob er auf eine Teilzeitbeschäftigung verwiesen werden darf, bedeutsam.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1992)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 04.12.1992
Erscheinungsjahr:1992
Sprache:Deutsch
Klassifikation:368-03 Berufsunfähigkeit
331.811 Teilzeitarbeit
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 368-03 Berufsunfähigkeit Dokument Nr. A-775217 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage