Einarbeiten an einem Samstagnachmittag : VGH 92/18/0245 v.4.9.1992

Weder § 3 Abs.4 ARG noch der dort bezogene § 4 Abs.3 AZG bieten einen Anhaltspunkt dafür, dass das Einarbeiten an einem Samstagnachmittag, der vor dem für das Einarbeiten 'zum Anlass genommenen Feiertag' gelegen ist, nicht zulässig wäre.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1992)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 04.12.1992
Erscheinungsjahr:1992
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.81 Arbeitszeit
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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